Hinweise

Hier erhalten Sie Hinweise zu Time-Organizer.
Erfassung von Arbeitszeit ist Pflicht in Deutschland!
Am 13.09.2022 wurde nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Dies begründete das höchste deutsche Arbeitsgericht mit dem sogenannten Stechuhrurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019.

Das BAG-Urteil wird somit weitreichende Auswirkungen auf die bisher von vielen Firmen und Verwaltungen eingesetzten Vertrauensarbeitszeitmodelle haben.
Auch mobile Arbeit und Homeoffice werden davon betroffen sein. Es wird eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten erforderlich sein.
Mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit erfasst werden, wird die Pflicht zur Erfassung auf die gesamte Arbeitszeit ausgeweitet.
Das Arbeitsschutzgesetz, auf das sich das BAG bezieht, gilt für alle Arbeitnehmer.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, was bedeutet das für Arbeitgeber?
Wie genau das Urteil in Deutschland umgesetzt werden wird, ist derzeit jedoch noch unklar, aber es gilt ab sofort!
Unternehmen tun sicher gut daran, sich jetzt sehr zeitnah mit dem Thema "Zeiterfassung" zu beschäftigen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Zeiterfassung "Time-Organizer" zur Verfügung, um beim "Einstieg" in das Thema Zeiterfassung behilflich zu sein.

Nicht so umfangreiche Installationen (wenig unterschiedliche Arbeitszeitmodelle) richten wir meistens innerhalb eines Tages zusammen mit ihnen per Telefon und Fernwartung ein!
Ab 2023 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Feiertag, den Internationalen Frauentag am 8. März.
Dieser Feiertag ist nach einem Update auf die aktuelle Version selbstverständlich enthalten.

In älteren Versionen können Sie bei Bedarf diesen Feiertag unter STAMMDATEN | FEIERTAGE manuell hinzufügen.
Der Feiertag muss dann für alle Jahre ab 2023 einzeln für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hinzugefügt werden, er darf auf keinen Fall als Dauerfeiertag hinterlegt werden!
Weitere Infos
Im Handbuch erhalten Sie für die folgenden Fälle eine Anleitung:
  • Es sind "normale" Arbeitstage
  • Alle haben frei - Firma "schenkt" die Zeit
  • Heiligabend und Silvester sind "halbe" Arbeitstage
Anleitung im Handbuch anschauen
Time-Organizer wurde unter Windows 11 getestet und es sind keine Probleme festgestellt worden.
Am 01.06.2020 wurde der Support für Time-Organizer unter Windows XP und Windows Server 2003 eingestellt!
Sollte Time-Organizer bei Ihnen noch mit Windows XP (Supportende seit 08.04.2014) oder Server 2003 (Supportende seit 14.07.2015) eingesetzt werden, tauschen Sie diese PCs vor dem nächsten Update aus.
Für die häufigsten Fragen zum Arbeiten mit Time-Organizer in Corona-Zeiten finden Sie im Online-Handbuch einige Hinweise.
  • Wie kann ich Kurzarbeit verwalten?
  • Wie können Mitarbeiter aus dem Homeoffice stempeln?
  • Wie kann ich Homeoffice kennzeichnen (und verhindern das Plusstunden anfallen)?
In 2020 gibt es für das Bundesland Berlin einen neuen Feiertag (Tag der Befreiung am 08.05.2020).
Dieser Feiertag ist nach einem Update auf die aktuelle Version selbstverständlich enthalten.

In älteren Versionen können Sie bei Bedarf diesen Feiertag unter STAMMDATEN | FEIERTAGE manuell hinzufügen.
Der Feiertag muss dann einmalig für das Jahr 2020 für das Bundesland Berlin hinzugefügt werden.
Weitere Infos
Der europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch erfassen müssen.
Mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit erfasst werden, wird die Pflicht zur Erfassung auf die gesamte Arbeitszeit ausgeweitet.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, was bedeutet das für Arbeitgeber?
Wie genau das Urteil in Deutschland umgesetzt werden wird, ist derzeit jedoch noch unklar.
Unternehmen tun aber sicher gut daran, sich rechtzeitig mit dem Thema "Zeiterfassung" zu beschäftigen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Zeiterfassung "Time-Organizer" zur Verfügung, um beim "Einstieg" in das Thema Zeiterfassung behilflich zu sein.
Ab 2019 gibt es in Thüringen einen neuen Feiertag, den Weltkindertag am 20. September.
Dieser Feiertag ist nach einem Update auf die aktuelle Version selbstverständlich enthalten.

In älteren Versionen können Sie bei Bedarf diesen Feiertag unter STAMMDATEN | FEIERTAGE manuell hinzufügen.
Der Feiertag muss dann für alle Jahre ab 2019 einzeln für das Bundesland Thüringen hinzugefügt werden, er darf auf keinen Fall als Dauerfeiertag hinterlegt werden!
Weitere Infos
Ab 2019 gibt es in Berlin einen neuen Feiertag, den Internationalen Frauentag am 8. März.
Dieser Feiertag ist nach einem Update auf die aktuelle Version selbstverständlich enthalten.

In älteren Versionen können Sie bei Bedarf diesen Feiertag unter STAMMDATEN | FEIERTAGE manuell hinzufügen.
Der Feiertag muss dann für alle Jahre ab 2019 einzeln für das Bundesland Berlin hinzugefügt werden, er darf auf keinen Fall als Dauerfeiertag hinterlegt werden!
Weitere Infos
Ab 2018 gibt es in Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein einen neuen Feiertag, den Reformationstag am 31.10.
Dieser Feiertag ist nach einem Update auf die aktuelle Version selbstverständlich enthalten.

In älteren Versionen können Sie bei Bedarf diesen Feiertag unter STAMMDATEN | FEIERTAGE manuell hinzufügen.
Der Feiertag muss dann für alle Jahre ab 2018 einzeln für das gewünschte Bundesland hinzugefügt werden, er darf auf keinen Fall als Dauerfeiertag hinterlegt werden!
Weitere Infos
Aufgrund der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) die seit dem 25.05.2018 gilt, sind in Time-Organizer diverse Erweiterungen und Änderungen implementiert worden.
Bitte schauen Sie sich die Änderungen im Handbuch an!
+49 5841 9716-0

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