Übersicht der verfallenden Resturlaube, Vorgehensweise

Resturlaub darf nicht mehr automatisch verfallen

Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Resturlaub aus dem Vorjahr nicht mehr einfach so verfallen.

Früher galt die Regelung, dass nicht genommener Jahresurlaub zum Jahresende verfällt.

 

Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche jedoch nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Denn der EuGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren, und verpflichtet ihn zum Nachweis.

 

Wann darf der Vorjahresurlaub verfallen?

Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss den Mitarbeiter auffordern, den Urlaub zu nehmen und ihm mitteilen, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt.

 

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen, sofern er nicht genommen wurde.

 

Was ist zu tun?

In dieser Auswertung werden alle Mitarbeiter aufgeführt, bei denen noch Resturlaub aus dem Vorjahr vorhanden ist.

Aus dieser Liste heraus können Sie die entsprechenden Mitarbeiter darüber informieren, dass der nicht genommene Vorjahresurlaub zum entsprechenden Stichtag verfallen wird.

 

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Stand: 22.04.2024 07:55

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