Urteile, Fremdbedienung Stechuhr


Diese Version von Time-Organizer wird nicht mehr weiterentwickelt!
Seit Oktober 2015 gibt es eine komplett neu entwickelte Version vom Time-Organizer.
Sofern Sie noch die "alte" Version (Version 15.xx oder älter) einsetzen, wenden Sie sich bitte an unseren Support um ein Update auf die aktuelle Version einzuspielen.
In dieser veralteten Version sind keine Fehlerbereinigungen mehr möglich!


Die Beschreibung der aktuellen Version können Sie sich hier anschauen.

 

Der folgende Hinweis soll nur Ihrer Information dienen und stellt keineswegs irgendeine rechtliche Beratung dar.

Fremdbedienung der "Stechuhr" führt zu Kündigung

Wer die Erfassung seiner Arbeitszeit manipuliert, indem er trotz Abwesenheit die so genannte "Stechuhr" von einem Kollegen bedienen lässt, darf vom Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Nach einem im Juli 2003 veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz begeht der Arbeitnehmer mit dem Missbrauch des Zeiterfassungsgeräts einen gravierenden Vertrauensbruch, der eine solche Kündigung rechtfertigt. Mit der Entscheidung wies das Gericht die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Frau hatte die Stechuhr von anderen Personen mit ihrem Chip betätigen lassen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt ihre Arbeit bereits beendet hatte. Nachdem der Betrug herausgekommen war, sprach der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus. Die Arbeitnehmerin hielt diese dagegen für überzogen und für sozial nicht gerechtfertigt. Die Richter gaben jedoch dem Arbeitgeber Recht. Mit der Installation eines Zeiterfassungsgerätes müsse jedem Arbeitnehmer bewusst sein, dass er höchstpersönlich zu Arbeitsbeginn und -ende sowie vor und nach einer Arbeitspause das Gerät bedienen müsse. Ein entsprechendes Fehlverhalten sei grundsätzlich nicht entschuldbar.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.08.2002

Aktenzeichen: 9 Sa 493/02

 


Zur Time-Organizer Homepage

Testversion laden

Lernvideos ansehen

Seite zurück

Stand: 30.09.2015

Seite vor

Aktuelle Seite  https://www.Zeiterfassung-Software.de/handbuch/urteile_fremdbedienung_stechuhr.htm

Keywords:
Urteile, Fremdbedienung Stechuhr

Datenschutz   Impressum