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Urteile, Missbrauch Stechuhr

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Urteile, Missbrauch Stechuhr

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Der folgende Hinweis soll nur Ihrer Information dienen und stellt keineswegs irgendeine rechtliche Beratung dar.

Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs der Stechuhr

Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wenn ein Kollege die Stechuhr für einen nicht im Betrieb anwesenden Kollegen bedient.

Die Klage einer Verkäuferin gegen eine auf diese Begründung gestützte fristlose Kündigung blieb erfolglos. Die Klägerin hatte die Stechuhr für einen abwesenden Kollegen bedient. Auch wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich anordnet, dass die Stechuhr nur vom Arbeitnehmer persönlich zu bedienen ist, stellt der Vorfall einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Auch der abwesende Kollege wurde wirksam fristlos entlassen.

ArbG Frankfurt/M., Urteil vom 08.05.2001 - 18 Ca 8392/00

 


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Stand: 23.05.2012

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