Der folgende Hinweis soll nur Ihrer Information dienen und stellt keineswegs irgendeine rechtliche Beratung dar.
Gleitzeit-Schwindel
Einem Arbeitnehmer, der die Abrechnung seiner Gleitzeitstunden manipuliert hat und dann auch noch beharrlich leugnet, die vorsätzlich falschen Zeitangaben selbst eingetragen zu haben, kann wegen seines Fehlverhaltens fristlos gekündigt werden.
Bundesarbeitsgericht Az. 2 AZR 832/98
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Stand: 23.05.2012 |
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Keywords:
Urteile, Gleitzeit Schwindel Zeit,Zeit Manipulieren