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Urlaubskarten neu berechnen

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Urlaubskarten neu berechnen

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Normalerweise wird dieser Programmpunkt eher selten benötigt.

Wann immer Sie nach dem Grund einer Ungereimtheit in den Urlaubskarten suchen, sollten Sie zuvor die Urlaubskarten neu berechnen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie mit den aktuellen Daten arbeiten.

Das Neuberechnen von Urlaubskarten ist immer dann notwendig, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

Ein Mitarbeiter erhält nachträglich ein anderes Urlaubsmodell
Damit die Urlaubstage nach dem neuen Urlaubsmodell berechnet werden können, müssen die Urlaubskarten neu berechnet werden. Zurückliegende Jahre werden nach dem für das jeweilige Jahr gültigem Modell berechnet, wobei als Stichtag der 31.12. genommen wird.

Hinweis:

Das Wechseln des Urlaubsmodells mitten im Jahr sollten Sie vermeiden. Es wird grundsätzlich nach dem Urlaubsmodell berechnet, welches am 31.12. eines Jahres gültig ist / war.

Das Eintritts- oder Austrittsdatum wird geändert
Meist trifft wohl eher das Austrittsdatum zu. Da der Urlaubsanspruch dann bisher für das ganze Jahr berechnet wurde, muss die Urlaubskarte einmal neu berechnet werden.

Ein Mitarbeiter wechselt in eine andere Arbeitsstätte, die in einem anderen Bundesland liegt
Damit die Feiertage für dieses Bundesland in die Urlaubskarte eingetragen werden.

Ein Urlaubsmodell wird verändert
Damit die Änderungen am Urlaubsmodell berücksichtigt werden, müssen die Urlaubskarten neu berechnet werden. (Zurückliegende Jahre werden nach dem für das jeweilige Jahr gültigem Modell berechnet, wobei als Stichtag der 31.12. genommen wird).
Dies gilt natürlich nur, wenn Sie Änderungen an einem Urlaubsmodell (oder einem datumsabhängigen Eintrag) vornehmen, dass bereits benutzt wird.

Das Jahr wechselt
Hier brauchen Sie die Urlaubskarten nur neu zu berechnen, wenn in mindestens zwei Jahre zurückliegenden Jahren noch Änderungen durchgeführt worden sind (damit der Urlaubsvortrag für die nachfolgenden Jahre korrigiert wird).
Bsp:aktuelles Jahr: 2002, Änderung in 2000 --> neu berechnen lassen, Änderungen für 2001 werden automatisch verarbeitet.

Änderung an Feiertagen
Es wurde manuell ein neuer Feiertag für ein Bundesland definiert.

Automatischer Verfall von "altem" Resturlaub
Wenn nicht genommener Resturlaub aus dem Vorjahr automatisch verfallen (gestrichen) werden soll, müssen Sie zum gewählten Termin (z.B. am 1. April) die Urlaubskarten einmal neu berechnen.

Es können nur Mitarbeiter bearbeitet werden, die am aktuellen Tag an der Urlaubsverwaltung teilnehmen.

Für die Berechnung von zurückliegenden Jahren werden die Werte aus dem Urlaubsmodell mit dem Stand des 31.12. des jeweiligen Jahres zur Berechnung herangezogen.

Für das aktuelle Jahr wird das im Moment gültige Urlaubsmodell als Berechnungsgrundlage gewählt. Die Urlaubskarten werden immer bis einschließlich des aktuellen Jahres berechnet. Je nach Einstellung in den Optionen wird bereits die Urlaubskarte für das folgende Jahr mitberechnet.

Urlaubskarten für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter können nur aus der jeweiligen Urlaubskarte heraus neu berechnet werden. Dies werden Sie aber im täglichen Einsatz eigentlich nie benötigen.

 


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Stand: 23.05.2012

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Aktuelle Seite:  http://www.Zeiterfassung-Software.de/handbuch/urlaubskarten_neu_berechnen.htm

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