Stammdaten Urlaubsmodelle, Urlaubsanspruch


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Das Urlaubsmodell enthält die für die Berechnung des Jahresurlaubs benötigten Informationen. Es werden für die einzelnen Altersstufen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit die entsprechend zu gewährenden Urlaubstage hinterlegt. Lernvideo

Das Urlaubsmodell wird dann in den Mitarbeiter Stammdaten den einzelnen Mitarbeitern zugewiesen.

Die zeitanteilige Berechnung der Urlaubsansprüche für im Laufe des Jahres eingetretene oder ausgeschiedene Mitarbeiter wird automatisch vorgenommen. Hierbei ist lediglich die korrekte Pflege des Mitarbeiterstamms erforderlich. Es finden die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes Anwendung, wonach nur ganze Monate anzurechnen sind. Für hierzu abweichend liegende Fälle sollten Sie den Urlaubsanspruch direkt in der Urlaubskarte des Mitarbeiters über die Funktion "Sonderurlaub" korrigieren.

Die Bedeutung der Symbole in der Menüleiste wird jeweils durch einen Tooltip während des Programmablaufs erklärt!

Bezeichnung

Vergeben Sie für das Urlaubsmodell eine Bezeichnung. Diese Bezeichnung muss eindeutig sein (d.h., es können nicht zwei Urlaubsmodelle die gleiche Bezeichnung haben).

Gültig bis

Bis zu diesem Datum zählt dieses Urlaubsmodell als aktuelles Urlaubsmodell.

Ein Urlaubsmodell kann nur zum Jahresende (31.12.) deaktiviert werden!

Urlaubsanspruch

Anhand der in dieser Tabelle hinterlegten Daten wird der Jahresurlaub des Mitarbeiters berechnet.

Beachten Sie bitte, dass immer beide Werte eingegeben werden müssen (ab Lebensjahr und Anzahl der Urlaubstage). Die einzige Ausnahme stellt das Feld Grundanspruch dar. In dieser Zeile ist nur die Anzahl der Urlaubstage einzutragen.

Im Feld Urlaubstage sind immer die für das gesamte Jahr zu gewährenden Urlaubstage einzutragen!

Beispiel:

Grundanspruch

30 Tage

Ab dem 30. Lebensjahr

32 Tage

Sie erfassen zunächst den regulären Urlaubsanspruch aufgrund des Lebensalters. Beachten Sie hierbei, dass gem. Bundesurlaubsgesetz das angegebene Lebensalter zu Kalenderjahresbeginn erreicht sein muss.

In Deutschland ist laut §3 des Bundesurlaubsgesetzes ein Mindesturlaub von 24 Werktagen (bei 6 Arbeitstagen pro Woche) zu gewähren.

Das Bundesurlaubsgesetz können Sie sich im Internet unter http://dejure.org/gesetze/BUrlG ansehen.

Wird als Urlaubsanspruch "0 Tage" eingetragen (z.B. für Aushilfen oder den Chef) werden auf dem monatlichen Ausdruck der Zeiten die Hinweise auf das Urlaubsmodell und den Urlaubsanspruch unterdrückt und nicht mit ausgedruckt.

Im Infofenster werden Ihnen alle Mitarbeiter angezeigt, die am aktuellen Tag zu diesem Urlaubsmodell zugeordnet sind. Diese Anzeige können Sie auf Wunsch (evtl. Datenschutz) auch ausblenden. Es werden zuerst alle aktuellen Mitarbeiter aufgelistet, dann alle bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter. Ausgeschiedene Mitarbeiter werden in grauer Schriftfarbe angezeigt.

Hinweis

Wenn Sie die SHIFT Taste beim Klicken auf einen Mitarbeiternamen im Infofenster gedrückt halten, kommen Sie direkt in den entsprechenden Mitarbeiter und können diesen bearbeiten.

Pflegen Sie die Urlaubsmodelle bitte mit äußerster Sorgfalt, da dies die Grundlage für ALLE Urlaubsberechnungen ist!

Lernvideo

Urlaubsmodelle

 


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Stand: 30.09.2015

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Aktuelle Seite  https://www.Zeiterfassung-Software.de/handbuch/urlaubsmodell.htm

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