13.09.2022 - Pflicht zur Zeiterfassung

Erfassung von Arbeitszeit ist Pflicht in Deutschland!

 

Am 13.09.2022 wurde nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.
Dies begründete das höchste deutsche Arbeitsgericht mit dem sogenannten Stechuhrurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019.

Das BAG-Urteil wird somit weitreichende Auswirkungen auf die bisher von vielen Firmen und Verwaltungen eingesetzten Vertrauensarbeitszeitmodelle haben.

Auch mobile Arbeit und Homeoffice werden davon betroffen sein. Es wird eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten erforderlich sein.
Mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit erfasst werden, wird die Pflicht zur Erfassung auf die gesamte Arbeitszeit ausgeweitet.

Das Arbeitsschutzgesetz, auf das sich das BAG bezieht, gilt für alle Arbeitnehmer.

 

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, was bedeutet das für Arbeitgeber?

Wie genau das Urteil in Deutschland umgesetzt werden wird, ist derzeit jedoch noch unklar, aber es gilt ab sofort!

Unternehmen tun sicher gut daran, sich jetzt sehr zeitnah mit dem Thema "Zeiterfassung" zu beschäftigen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Zeiterfassung "Time-Organizer" zur Verfügung, um beim "Einstieg" in das Thema Zeiterfassung behilflich zu sein.

Nicht so umfangreiche Installationen (wenig unterschiedliche Arbeitszeitmodelle bzw. Arbeitszeitvorgaben) richten wir meistens innerhalb eines Tages zusammen mit ihnen per Telefon und Fernwartung ein!


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Stand: 26.04.2024 14:00

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