Seit dem 30.10.2019 gibt es für die Berechnung des Urlaubsanspruchs die neue Berechnungsart "Standard V2".
"Standard V2" ermittelt das im jeweiligen Zeitraum gültige Urlaubsmodell und berechnet die einzelnen Zeiträume nach dem jeweiligen Urlaubsmodell.
Bei Wechsel des Urlaubsmodells mitten in einem Monat, wird das Modell angewendet, welches am ersten Tag des jeweiligen Monats gültig ist.
Auch die weiteren Vorgaben (siehe Tabelle) werden nach dem jeweiligen Zeitraum und Datum berücksichtigt und angewendet.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auch Teilurlaubsansprüche für Beschäftigungsbeginn oder -ende im laufenden Monat zu berechnen.
"Standard" ermittelt das zum 31.12. des jeweiligen Jahres gültige Urlaubsmodell und berechnet das komplette Jahr mit diesen Vorgaben.
Sind mehrere Urlaubsmodelle in einem Jahr geschlüsselt, wird trotzdem das komplette Jahr mit dem zum 31.12. hinterlegtem Urlaubsmodell berechnet. Evtl. Anpassungen müssen manuell per Sonderurlaub vorgenommen werden.
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Sie brauchen nicht zwingend auf die neue Berechnungsart umstellen!
Die neue Berechnungsart ist für Anwender interessant, bei denen des Öfteren Mitarbeiter im laufenden Jahr das Urlaubsmodell wechseln, z.B. durch Umstellung der Arbeitszeit von 5-Tage auf 3-Tage Woche.
Wenn solche Wechsel bei Ihnen nur selten vorkommen, können Sie auch problemlos weiterhin mit der Berechnungsart "Standard" arbeiten und in diesen Fällen eine manuelle Korrektur per Sonderurlaub durchführen.
Um auf die neue Berechnungsart "Standard V2" umzustellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Anpassung im Urlaubsmodell
Stellen Sie die neue Berechnungsart "Standard V2" in den Urlaubsmodellen ein und speichern das Urlaubsmodell unbedingt mit neuem Gültigkeitsdatum.
Als Datum wählen Sie dann das nächste Jahr. Nehmen Sie diese Einstellung bitte für alle Urlaubsmodelle vor.
Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass im aktuellen Jahr noch keine Mitarbeiter das Urlaubsmodell gewechselt haben, können Sie die Änderung auch mit Datum vom aktuellen Jahr durchführen.
Da die neue Berechnungsart den Urlaubsanspruch bei mehreren Urlaubsmodellen im Jahr automatisch anteilig berechnet, wird bei einer nachträglichen Änderung der Berechnungsart in solchen Jahren ein anderer Jahresanspruch errechnet werden. Bei der bisherigen Berechnungsart "Standard" wurde eine manuelle Korrektur per "Sonderurlaub" in den jeweiligen Jahren eingetragen. Diese Korrektur ist bei der neuen Berechnungsart üblicherweise nicht mehr erforderlich und würde in den "alten" Jahren zu falschen Werten führen.
Achtung: |
Stand: 24.03.2024 07:54 |
Aktuelle Seite https://www.Time-Organizer.de/hilfe/index.html?anleitungen_berechnung_urlaubsanspruch.htm
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