Stammdaten Urlaubsmodelle, Sonstiges

Hier können Sie sonstige Informationen zum Urlaubsmodell hinterlegen.

Abbildung: Stammdaten Urlaubsmodelle, Sonstiges

Vorjahresurlaub verfällt ab

Soll nicht genommener Urlaub aus dem Vorjahr automatisch verfallen (gestrichen werden)?

Wenn Restansprüche aus dem Vorjahr bis zum 31. März des aktuellen Jahres genommen sein müssen, aktivieren Sie bitte dieses Feld und wählen im nächsten den April aus (ab 1. April wird der nicht "verbrauchte" Urlaub automatisch gestrichen).

 

Monat

Wählen Sie in der Auswahlbox den Monat aus (z.B. April).

Wenn Sie als Monat "Januar" ausgewählt haben, wird auch erst im Januar (also im "nächsten" Jahr) der Vortrag in der Urlaubskarte gestrichen. Wenn Sie im Dezember in die Urlaubskarte des nächsten Jahres schauen, wird dort noch ein evtl. Vortrag ausgewiesen. Wenn Sie dort immer ohne Vortrag arbeiten möchten, setzen Sie bitte den Wert bei "Maximal zu übernehmende Urlaubstage aus dem Vorjahr" auf "0".

Soll der Vorjahresurlaub ausnahmsweise bei einem Mitarbeiter mal nicht verfallen, können Sie die Streichung in der Urlaubskarte deaktivieren.

Lebensalter für Grundanspruch muss zu Jahresbeginn erreicht sein

Sie können hier schlüsseln, ob das Lebensalter für den erhöhten Grundanspruch (z.B. ab dem 30. Lebensjahr 32 Tage Urlaub) bereits zu Beginn des Jahres erreicht sein muss oder ob es ausreicht, dass der Mitarbeiter im laufenden Jahr seinen 30. Geburtstag feiert.

Der Mitarbeiter muss am 1. Januar des Jahres bereits die jeweilige Altersstufe erreicht haben (z.B. bereits 30 sein)

Dies ist die allgemein übliche Regelung.

Es reicht, wenn der Mitarbeiter im laufenden Jahr die Altersstufe erreicht (am 1.Januar braucht er "nur" 29 Jahre alt zu sein).

Diese Regelung findet oftmals im öffentlichen Bereich bei Angestellten und Beamten Anwendung.
Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, bevor er die entsprechende Stufe für den erhöhten Grundanspruch erreicht hat, wird ihm der erhöhte Grundanspruch nicht angerechnet.

Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung werden die Urlaubskarten automatisch neu berechnet, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann!

Betriebszugehörigkeit für Zusatzurlaub muss zu Jahresbeginn erreicht sein

Sie können hier schlüsseln, ob die Betriebszugehörigkeit für den Zusatzurlaub (z.B. ab 5 Jahren insgesamt 1 Urlaubstag) bereits zu Beginn des Jahres erreicht sein muss oder ob es ausreicht, dass der Mitarbeiter im laufenden Jahr 5 Jahre beschäftigt ist.

Der Mitarbeiter muss am 1. Januar des Jahres bereits die geforderte Betriebszugehörigkeit erreicht haben (z.B. bereits 5 Jahre beschäftigt sein)

Es reicht, wenn der Mitarbeiter im laufenden Jahr die geforderte Betriebszugehörigkeit erreichen wird (am 1. Januar braucht er "nur" 4 Jahre beschäftigt sein).
Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, bevor er die entsprechende Stufe für die Betriebszugehörigkeit erreicht hat, wird ihm der erhöhte Anspruch für die Betriebszugehörigkeit nicht angerechnet.

Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung werden die Urlaubskarten automatisch neu berechnet, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann!

Maximal zu gewährende Urlaubstage im Jahr

Sie können hier die maximalen zu gewährenden Urlaubstage für das Modell beschränken. Somit können Sie verhindern, dass eine Kombination aus "hohem" Lebensalter und langer Betriebszugehörigkeit zu unerwünscht hohen Urlaubsansprüchen führt. Sie können den Anspruch z.B. auf 30 Tage begrenzen. So kann dieser Anspruch entweder über das Lebensalter oder durch lange Betriebszugehörigkeit erreicht werden. "Alte" Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit kommen so aber trotzdem nicht auf mehr als 30 Tage.

Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung werden die Urlaubskarten automatisch neu berechnet, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann!

Maximal zu übernehmende Urlaubstage aus dem Vorjahr

Sie können hier die Anzahl der Tage hinterlegen, die maximal in das nächste Jahr übertragen werden dürfen. Somit können Sie verhindern, dass eine zu hohe Anzahl an Resturlaubstagen in das nächste Jahr übertragen wird.

Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung werden die Urlaubskarten automatisch neu berechnet, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann!

Maximal erlaubter NEGATIVER Restanspruch

Sie können hinterlegen, wie viele Tage ein Urlaubskonto maximal ins Minus gehen darf.
Hinterlegen Sie eine "0" wenn niemals mehr Urlaub genommen werden darf als noch Restanspruch vorhanden ist.
Ansonsten hinterlegen Sie die Anzahl der Tage, die das Urlaubskonto ins Minus gehen darf.
Bei "99" erfolgt keine Überprüfung des Restanspruchs.

Rundung des Urlaubsanspruchs

Sollen bei Mitarbeitern, die nicht das ganze Jahr beschäftigt sind, der Urlaubsanspruch bei der Berechnung gerundet werden?

Rundungsart

Beschreibung

keine

Das Ergebnis wird nicht gerundet.

halbe Tage

Runden auf ganze oder halbe Tage.
0,2 --> 0,0

0,33 --> 0,5

0,67 --> 0,5

0,8 --> 1,0

ganze Tage (mathematisch)

Jeweils auf ganze Tage runden.

Rundung mathematisch.

0,2 --> 0,0

0,33 --> 0,0

0,67 --> 1,0

0,8 --> 1,0

ganze Tage (immer aufrunden)

Immer auf ganze Tage aufrunden (eher unüblich).

0,01 --> 1,0

0,33 --> 1,0

0,67 --> 1,0

0,8 --> 1,0

Ein nachträgliches Ändern dieser Einstellung kann die Berechnung des Urlaubsanspruchs vergangener Jahre beeinflussen (allerdings maximal um einen Tag pro Mitarbeiter). Diese Einstellung betrifft nur Urlaubskarten von Mitarbeitern, die nicht das ganze Jahr beschäftigt sind/waren.

Berechnungsart

Es gibt verschiedene Berechnungsarten nach denen der Jahresurlaubsanspruch berechnet werden kann.

Standard
Der Urlaubsanspruch wird für das Kalenderjahr (vom 01.01. bis zum 31.12.) berechnet.
Wer am 1. April eines Jahres beginnt, bekommt anteilig für das Jahr für 9 Monate Urlaub (bei 28 Tagen Jahresurlaub also 21 Tage).
"Standard" ermittelt das zum 31.12. des jeweiligen Jahres gültige Urlaubsmodell und berechnet das komplette Jahr mit diesen Vorgaben.
Sind mehrere Urlaubsmodelle in einem Jahr geschlüsselt, wird trotzdem das komplette Jahr mit dem zum 31.12. hinterlegtem Urlaubsmodell berechnet. Evtl. Anpassungen müssen manuell per Sonderurlaub vorgenommen werden.

Österreich Spezial
Der Urlaubsanspruch wird für ein Jahr (also auch über den 31.12. hinweg) berechnet. Wer am 1. April eines Jahres beginnt, bekommt erstmal die 28 Tage Jahresurlaub. Im Januar des nächsten Jahres gibt es allerdings noch keinen "neuen" Urlaub. Der "neue" Urlaub wird erst wieder am nächsten 1. April (Eintrittsdatum) fällig und vom Programm ausgewiesen.

Standard V2
Der Urlaubsanspruch wird für das Kalenderjahr (vom 01.01. bis zum 31.12.) berechnet.
Wer am 1. April eines Jahres beginnt, bekommt anteilig für das Jahr für 9 Monate Urlaub (bei 28 Tagen Jahresurlaub also 21 Tage).
Zusätzlich kann diese Berechnungsart anteiligen Urlaub bei Wechsel des Urlaubsmodells im laufenden Jahr sowie Teilansprüche bei Beschäftigungsbeginn im laufenden Monat berechnen.

Dieses Feld ist normalerweise für eine nachträgliche Bearbeitung gesperrt!
Dieses Datum sollte nur EINMAL bei der Neuanlage des Urlaubsmodells besetzt werden!
Wenn die Berechnungsart wirklich verändert werden muss, können Sie dieses Feld durch einen Klick auf das Schloss freigeben.

Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Änderung der Berechnungsart die Berechnungen der Urlaubskonten stark beeinflusst und eine Neuberechnung der Urlaubskonten zur Folge hat!

Weitere Information zu den Berechnungsarten erhalten Sie unter Berechnung Urlaubsanspruch.


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Stand: 22.04.2024 07:54

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