In Time-Organizer wird selbstverständlich eine Rechteverwaltung für die Erfassung der Arbeitszeiten verwendet.
Durch Einführung der Möglichkeit Zeiten zu sperren, ist eine Überarbeitung der Rechte erforderlich geworden.
Was hat sich geändert?
•In den Optionen gab es eine generelle Einstellung, den Abteilungsleiter das Bearbeiten der eigenen Zeiten zu untersagen.
Diese Einstellung gibt es nicht mehr. Das Recht die eigenen Zeiten zu ändern wird nun direkt bei jedem einzelnen Mitarbeiter vergeben. Sie können dies auch als eingeschränktes Recht ("Zeiten sperren") schlüsseln.
•Mitarbeiter mit Rechten "2" bzw. "3" hatten normalerweise automatisch die Befugnis, die eigenen Zeiten zu bearbeiten.
Dieses automatische Recht gibt es nicht mehr. Das Recht die eigenen Zeiten zu ändern ist nun direkt bei jedem einzelnen Mitarbeiter zu vergeben. Sie können dies auch als eingeschränktes Recht ("Zeiten sperren") schlüsseln.
Warum ist es jetzt besser?
Sie können so eine noch feinere Abstufung der Rechte beim Erfassen der Zeiten einstellen.
Zeiten eigenverantwortlich nacherfassen
Sie können aber das Recht vergeben, das der Mitarbeiter seine eigenen Zeiten trotzdem eintragen darf (ohne deshalb gleich Rechte auf die Zeitkonten anderer Mitarbeiter zu bekommen, wie es beim Recht "2" der Fall wäre).
Dazu können Sie in den Mitarbeiter Stammdaten das Feld "Zeitkonto pflegen" aktivieren. Die normalen Rechte für "Auswertung Tageweise" bleiben weiterhin auf z.B. "1" gesetzt.

Der Mitarbeiter kann dann seine Zeiten eigenverantwortlich erfassen und ändern. Er genießt also ein sehr großes Vertrauen!
Zeiten mit dem Status "vorläufig" nacherfassen
In vielen Fällen ist es zwar gewünscht, das der Mitarbeiter seine Zeiten eintragen kann, diese aber vorerst noch nicht bewertet werden sollen. Dazu aktivieren Sie dann bitte zusätzlich das Feld "Zeiten sperren". Die Zeiten müssen dann noch von einem Vorgesetzten freigegeben werden.
Rechte "2" (Abteilungsleiter)
Abteilungsleiter dürfen normalerweise die Zeiten aller Mitarbeiter in der eigenen Abteilung (und den evtl. weiteren zugeordneten Abteilungen) ansehen und verändern (außer den eigenen Zeiten).
Auch für den Abteilungsleiter kann eingestellt werden, das er seine eigenen Zeiten zwar erfassen kann, diese aber erst noch genehmigt werden müssen. Dazu bitte in den Mitarbeiter Stammdaten die Felder "Zeitkonto pflegen" und "Zeiten sperren" aktivieren.
Wenn Sie nur das Feld "Zeitkonto pflegen" aktivieren, kann der Abteilungsleiter seine eigenen Zeiten ebenfalls eigenverantwortlich bearbeiten und verändern.
Rechte "3"
Im Prinzip gilt das Gleiche wie für die Schlüsselung mit Rechte "2". Mit Rechten "3" können allerdings alle Mitarbeiter angesehen und bearbeitet werden (natürlich wieder außer den eigenen Zeiten).
Um die eigenen Zeiten zu bearbeiten, gilt das gleiche wie für rechte "2" beschrieben.
|
Stand: 18.05.2012 |
Aktuelle Seite: http://www.Zeiterfassung-Software.de/handbuch/anleitungen_rechtevergabe_manuelles_erfassen_von_zeiten.htm
Keywords:
Rechtevergabe manuelles Erfassen von Zeiten Rechte,Rechte für manuelles Erfassen von Zeiten,Zeiten,Zeiten Rechte für Nachtragen