Für Vertrauensgleitzeit gelten eigentlich die gleichen Hinweise wie für die "normale" Gleitzeit. Einzig das die Mitarbeiter auch Ihre Start- und Endzeiten selbst eingeben dürfen, unterscheidet die Vertrauensgleitzeit von der "normalen" Gleitzeit.

Selbstverständlich können Sie mit unserer Zeiterfassung auch Gleitzeit verwalten!
Wir möchten Ihnen hier einige Begriffe aus der Zeiterfassung und Gleitzeit etwas näher erläutern:

Der Gleitzeitrahmen

Der Gleitzeitrahmen ist der Zeitraum, in dem die geleistete Arbeit gewertet wird. Er kann für alle Beschäftigten gleich sein oder Sie definieren mehrere Gleitzeitregelungen. Die Definitionen erfolgen mit dem Tagesplan-Assistenten.

Eine übliche Regelung für "Büro-Arbeit" ist z.B., dass man montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr arbeiten darf. In begründeten Fällen ist selbstverständlich auch eine Überschreitung dieses Rahmens (z.B. am Wochenende oder bei angeordneter Mehrarbeit) möglich.

Abbildung: Stammdaten Tagespläne, Sollzeiten

Die Regelarbeitszeit

Die Regelarbeitszeit entspricht der sonst üblichen festen (unflexiblen) Arbeitszeit und wird für die praktische Abwicklung der Gleitzeit benötigt.

Die Kernzeit

Die Kernzeit ist die Zeit, in der Sie anwesend sein müssen (in diesem Beispiel zwischen 9:00h und 15:00h).

Flexibilität

Wenn Sie nicht genau nach den Regelarbeitszeiten arbeiten (was praktisch fast unmöglich ist), entsteht ein Zeitguthaben bzw. ein Minus. Hierbei muss folgendes beachtet werden:

die tägliche Arbeitszeit darf ausschließlich der Mittagspause die maximale Arbeitszeit (z.B. 10 Stunden) nicht überschreiten (definiert bei "Max. Plusstunden").

das Zeitguthaben zum Monatsende muss bis zu der maximal genehmigten Stundenzahl aufgebraucht werden. Diese Definition erfolgt im Arbeitszeitmodell.

Arbeitszeiterfassung

Die Erfassung erfolgt durch Anmeldungen und Abmeldungen der Mitarbeiter an der Stechuhr oder dem Transponder. Alternativ können Sie auch die Erfassung vom Arbeitsplatz des jeweiligen Mitarbeiters erlauben.

Im Zeiterfassungssystem ist für jeden Mitarbeiter ein persönliches Zeitkonto angelegt. Auf diesem Zeitkonto ist die Sollarbeitszeit vorgegeben. Außerdem werden im Voraus bekannte Abwesenheitszeiten wie z.B. Urlaub in der Urlaubskarte eingetragen.

Pausen

Sie können den Tagesplan so definieren, dass eine Mittagspause von 30 Minuten immer dann zu nehmen ist, wenn der Sie länger als 6 Stunden arbeiten. Die Länge der Mittagspause sowie den Zeitraum können Sie sehr flexibel gestalten und vorgeben. Die Mittagspause darf z.B. max. 1 Stunde dauern und kann zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr genommen werden.

Wird keine Buchung für die Mittagspause vorgenommen, bucht unsere Zeiterfassung automatisch die Mittagspause. Eine nicht in Anspruch genommene bzw. nicht gebuchte Mittagspause erhöht das Zeitkonto nicht!

Ausführliche Informationen zu diesem Programmpunkt finden Sie im Online-Handbuch zu unserer Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung.

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Stand: 13.05.2024 15:33

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