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Urlaubsgesetz

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Urlaubsgesetz

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Das Urlaubsgesetz regelt in 16 Paragraphen alles vom Urlaubsanspruch über den Geltungsbereich bis zum Urlaubsentgelt:

Eingangsformel

§ 1 Urlaubsanspruch

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Dauer des Urlaubs

§ 4 Wartezeit

§ 5 Teilurlaub

§ 6 Ausschluss von Doppelansprüchen

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs

§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

§ 11 Urlaubsentgelt

§ 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit

§ 13 Unabdingbarkeit

§ 14 Berlin-Klausel

§ 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen

§ 15a Übergangsvorschrift

§ 16 Inkrafttreten

Weitere Informationen zum Urlaubsgesetz und den genauen Wortlaut finden Sie unter "Gesetze-im-internet.de"

 


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Stand: 18.05.2012

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