Die Rufbereitschaft ist eine andere Form des Bereitschaftsdienstes. Bei der Rufbereitschaft muss der Mitarbeiter nicht persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein, er kann sich also an einem frei wählbaren Ort aufhalten. Die Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit und ist daher als Ruhezeit anzusehen. Wird der Mitarbeiter während seiner Rufbereitschaft in Anspruch genommen, so sind die Stunden als Überstunden zu werten.

Der Time-Organizer bietet hierzu die Möglichkeit die Tage in der Urlaubskarte des Mitarbeiters mit einem eigenen Kenner zu kennzeichnen und die Tage und Stunden in einer Auswertung auszugeben.


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Stand: 13.05.2024 15:33

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Rufbereitschaft

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