Die angefallenen Nachtarbeitsstunden lassen sich über zwei frei definierbare Zeiträume in der Steuerberaterliste ausgeben. Hierbei werden in den Optionen einmal der Zeitraum vor 24:00 Uhr und einmal der Zeitraum der Nachtarbeitsstunden nach 0:00 Uhr hinterlegt. Optional kann auch der zweite Zeitraum von ersten abgezogen werden. Die so ermittelten Nachtarbeitsstunden dienen Ihrem Steuerberater als Grundlage für die Gehaltsberechnung und ggfs. für die Zuschlagsberechnung.

Des Weiteren können Sie hinterlegen wie Nachtarbeitsstunden, die auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, berücksichtigt werden sollen.

Abbildung: Steuerberaterliste, Optionen

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Stand: 13.05.2024 15:33

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Nachtarbeitsstunden

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